Errichtung und Betrieb von Schulen und Einrichtungen der Behindertenhilfe, die in Übereinstimmung mit den vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtverband vertretenen Zielen der freien Wohlfahrtpflege stehen. Im Einzelnen betrifft dies: a. Die Errichtung und den Betrieb von Schulen und Förderschulen. b. Die Errichtung und den Betrieb von Wohnheimen sowie weiterer kultureller und Selbsthilfeeinrichtungen, die die soziale Integration behinderter Menschen fördern und ständige Begegnungsmöglichkeiten Behinderter und Nichtbehinderter ermöglichen bzw. die Verständnis- und Kommunikationsbereitschaft erhöhen. c. Die Errichtung und den Betrieb von Frühförderstellen und Kindertagesstätten. d. Die Errichtung und den Betrieb von beruflichen Förderschulen. e. Die Errichtung und den Betrieb von Einrichtungen und Beratungsstellen zur Beratung von Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörigen bzw. Sorgeberechtigten oder gesetzlichen Vertretern. f. Die Gründung und den Betrieb von Einrichtungen, Diensten und Beratungsstellen zur psychosozialen Betreuung behinderter Menschen und ihrer Angehörigen, die ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Erhöhung ihrer Leistungsfähigkeit dienen. g. Trägerschaft sozialpädagogischer Schulungs- und Bildungsmaßnahmen zur qualifizierten Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiter, die darüber hinaus allen interessierten Menschen offen stehen.
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