Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Erfüllung des Versorgungsvertrages nach Maßgabe des jeweils für die Gesellschaft geltenden Krankenhausplanes, der Wohlfahrtspflege und der Mildtätigkeit durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO). die Gesellschaft verfolgt damit öffentliche Zwecke i.S.d. § 42 LKrO bzw. §§ 102ff. GemO; Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch das Unterhalten und Betreiben des Hegau-Bodensee-Klinikums mit seinen Standorten in Singen, Radolfzell, Engen und Stühlingen und den dazugehörigen ambulanten und stationären Einrichtungen, Medizinischen Versorgungszentren sowie Hilfs- und Nebenbetrieben, insbesondere zur stationären und ambulanten Untersuchung und Behandlung von Kranken, zur Durchführung von stationären und ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen sowie der Altenpflege und Altenhilfe; Diese Zwecke werden weiterhin verwirklicht durch die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht.
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