Führung gastronomischer Betriebe mit allen hierzu erforderlichen und üblichen Nebenleistungen, Aufbau, Umsetzung und Verwaltung systemgastronomischer Konzepte, Verwaltung und Weitergabe von systemgastronomischen Nutzungsrechten sowie Erbringung und Entgegennahme aller hierfür erforderlichen und üblichen Nebenleistungen sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften mit system-gastronomischen Betätigungsfeld. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Sie ist insbesondere berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten, sich an Unternehmen gleicher und verwandter Art im In- und Ausland zu beteiligen sowie solche Unternehmen zu erwerben, zu gründen und für eigene oder fremde Rechnung zu führen. Die Gesellschaft ist außerdem ermächtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen auszugliedern oder verbundenen Unternehmen zu überlassen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
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