Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens. Er wird insbesondere durch die Sicherstellung der ambulanten, ärztlichen Versorgungsangebote im ländlichen Raum des Versorgungsbereichs der Kliniken der Hegau-Bodensee-Hochrhein-Kliniken GmbH verwirklicht. Dazu betreibt die Gesellschaft Medizinische Versorgungszentren als fachübergreifende, ärztlich geleitete Einrichtung, in denen Ärzte, die in das Arztregister eingetragen sind, als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. DieMedizinischen Versorgungszentren sind eine Einrichtung der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 AO. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb der in Absatz 1 genannten Einrichtungen. Der Gesellschaft können weitere Aufgaben (im Rahmen der Gemeinnützigkeit und des kommunalrechtlich Zulässigen) übertragen werden. Die Gesellschaft wird die Zulassung für die Medizinischen Versorgungszentren beim Zulassungsausschuss für Ärzte beantragen. Desgleichen wird die Gesellschaft die Genehmigung des Zulassungsausschusses für die Anstellung von Ärzten beantragen. Die zugelassenen medizinischen Versorgungszentren nehmen an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Die Gesellschaft ist berechtigt, außer vertragsärztlichen Leistungen auf privatärztliche Leistungen zu erbringen.
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