Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Jugendhilfe und der Bildung und Erziehung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - Betreiben von Waldkindergärten - Betreiben von Horteinrichtungen - Ferienbetreuung von Schulkindern - Verantwortliche Gestaltung des Nachmittags im Bildungsangebot "Ganztagesschule" - Verbreitung dieses Bildungsangebotes - Aus- und Weiterbildung von pädagogischem Personal wie z. B. Lehrkräfte, Sozialpädagogen, Erzieherinnen, päd. Hilfskräfte, aber auch Fachkräfte aus diesem Bildungsangebot nahen, bzw. notwendigen Bereichen wie Psychologie, Psychiatrie, Medizin, Sport- und Bewegungslehre, sowie sonstig Engagierte aus den verschiedenen Fachdiensten.
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