1. Die Gesellschaft fördert ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung: 2. Die oben genannten Zwecke werden verwirklicht insbesondere durch a) Die Gesellschaft wird vorranging für SMA-kranke Kinder im In- und Ausland arbeiten. Diese Kinder müssen bis zu ihrem 2. Lebensjahr in einem Krankenhaus in Kalifornien in den USA mit der Zolgensama-Impfung behandelt werden. Dank dieser Impfung ist es möglich, dass diese Kinder überleben. Ansonsten versterben diese leider spätestens zu ihrem 3. Lebensjahr. b) Die Behandlung pro Kind kostet ca. 2,5 Millionen Euro. Die Gesellschaft hat es sich als Ziel gesetzt, von Geschäftsleuten und türkischen Bürgern in Europa Spenden zu sammeln und Wohltätigkeitsorganisationen zu organisieren, um die nötigen Finanzmittel zu erhalten, um allen Kindern, welche unter der Krankheit SMA leiden, eine Behandlung in einem dafür spezialisierten Krankenhaus zu ermöglichen.
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