Aufgabe und Zweck der Gesellschaft ist die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Integrationsunternehmen, Integrationsbetrieben und Integrationsabteilungen. Oberstes Ziel ist die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt. Dabei geht es insbesondere um folgende Gruppen unter den behinderten Menschen: - schwerbehinderte Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung oder mit einer schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderung, die sich im Arbeits- oder Berufsleben besonders nachteilig auswirkt und allein oder zusammen mit weiteren vermittlungshemmenden Umständen die Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt außerhalb eines Integrationsprojektes erschwert oder verhindert - schwerbehinderte Menschen, die nach zielgerichteter Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer psychiatrischen Einrichtung für den Übergang in einen Betrieb oder einer Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Betracht kommen und auf diesen Übergang vorbereitet werden sollen sowie - schwerbehinderte Schulabgänger, die nur dann Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, wenn sie zuvor in einem Integrationsprojekt an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnehmen und dort beschäftigt und weiterqualifiziert werden. Die Gesellschaft bietet den schwerbehinderten Menschen Beschäftigung auf Arbeitsplätzen des allgemeinen Arbeitsmarktes und arbeitsbegleitende Betreuung, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einem Betrieb oder eine Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Vordergrund steht dabei der Aufgabenbereich Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung. Zur Erreichung der genannten Aufgaben kann die Gesellschaft die beispielhaft genannten Einrichtungen selbst schaffen, betreiben und unterhalten und/oder sich an Einrichtungen anderer Träger mit gleicher Zielsetzung beteiligen.
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