Wahrnehmung von Berufsaufgaben im Sinne von Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 6 des Baukammerngesetzes ("BauKaG"), insbesondere gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken unter besonderer Beachtung der die Sicherheit der Nutzer und der Öffentlichkeit betreffenden Gesichtspunkte sowie Orts- und Stadtplanung. Hiervon erfasst ist auch Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers, Arbeitgebers oder Dienstherrn in den mit Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie Überwachung der Ausführung und Projektentwicklung.
Ingenieurbüros
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