Betreuung von Menschen in gesundheitlichen Notsituationen nach Kostenbewilligung durch die Kranken- und Pflegekassen gem. §§ 38 und 24 SGB V sowie §§ 39 und 45 SGB XI. Alle Mitarbeiter werden, falls notwendig, auf Betriebskosten nachgeschult und zertifiziert zu anerkanntem/er Alltagsbegleiter/in gem. AnFöVO nach § 45 SGB XI.
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