Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung von Personen, die im Sinne von § 53 AO infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands der Hilfe bedürfen. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung einer Erziehungshilfeeinrichtung, welche Hilfen zur Erziehung für Kinder, Jugendliche, jungen Erwachsene und Familien ohne Unterschied der Herkunft und des Religionsbekenntnisses sowohl im stationären, im teilstationären und ambulanten Bereich anbietet. Des Weiteren wird der Gesellschaftszweck verwirklicht durch das Engagement im Bereich von \"Schule und Jugendhilfe\", in der Aus- und Fortbildung und ggf. durch Unterhaltung von Einrichtungen, die nach Bedarf und Nachfrage dem Zwecke der Erziehungshilfe dienen. Um den Fortbestand und die Weiterentwicklung der Haus St. Josef gGmbH zu sichern, können im Bedarfsfall weitere pädagogische Angebote erschlossen werden. Der Gesellschaftszweck wird zudem verwirklicht durch a) planmäßiges Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO gemäß der \"Aufstellung der Kooperationsleistungen gemäß § 2 Abs. (3) Buchstabe a)\", die Bestandteil dieser Satzung und als Anlage beigefügt ist, b) Zuwendung von Mitteln an andere Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke sowie die Beschaffung solcher Mittel zur Weitergabe gemäß § 58 Nr. 1 AO. Die Gesellschaft soll allen Geschäften nachgehen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind und ihn fördern. Zur Erfüllung dieses Zweckes kann sich die Gesellschaft auch an ähnlich tätigen Einrichtungen oder Gesellschaften beteiligen, sie errichten oder übernehmen. Die Gesellschaft kann weitere sozial-caritative Aufgaben in der Erziehungshilfe, insbesondere in allen Bereichen der Sozialgesetzgebung übernehmen. Zur Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke kann sich die Gesellschaft Dritter bedienen, d.h. einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO. Ausschüttungen und sonstige Zuwendungen an einen Gesellschafter sind zulässig, wenn diese ausschließlich steuerbegünstigte Körperschaften sind. Die Gesellschaft wird in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe und im Sinne der Caritas als Wesens- und Lebensäußerung der Katholischen Kirche tätig.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827