(1)Die Gesellschaft hat die Aufgabe, auf der Grundlage des Wort Gottes (Bibel), Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern durch Verkündigung, Seelsorge und diakonisches Handeln zu dienen. (2)Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung. Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung und Unterstützung der Religion, der Schutz von Ehe und Familie, die Jugend- und Altenhilfe. Die Gesellschaft fördert weiterhin mildtätige Zwecke, indem sie Personen unterstützt, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder aufgrund wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit im Sinne des § 53 der Abgabenordnung auf die Hilfe anderer angewiesen sind, ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft und Geschlecht. (3)Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Gesellschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an diesen beteiligen sowie zu Erfüllung des Gesellschaftszwecks auch Neben- und Servicebetriebe unterhalten.
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