(1) Die Gesellschaft verfolgt in Erfüllung caritativer Aufgaben der katholischen Kirche ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch andere Körperschaften, die als steuerbegünstigten Zweck die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen zum Gegenstand des Unternehmens haben, fördern (Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO in der aktuell geltenden Fassung). (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erbringung von Leistungen der stationären und ambulanten Altenhilfe, Pflege und Betreuung durch das Haus Elisabeth. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern; insbesondere darf die Gesellschaft gleichgerichtete Unternehmen errichten, erwerben und / oder, sich an ihnen beteiligen. Soweit die Gesellschaft ihre Ziele nicht selbst verfolgt, kann sie sich zur Zweckerfüllung einer Hilfsperson i. S. des § 57 Abs. 1 S. 2 AO in der jeweils gültigen Fassung bedienen.
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Sozialwesen
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