Betrieb des Hauses Marktstraße 14 in Rot am See-Brettheim, das im Besitz der Evang. Kirchengemeinde Brettheim ist, und dessen Nutzung als Begegnungsstätte zur Förderung christlichen Lebens und zur Verbreitung des Evangeliums zu fördern und zu tragen unter Einbeziehung musikalischer Betätigung. Grundlage ist das Bekenntnis der Evangelischen Landeskirche in Württemberg wie es im § 1 ihrer Verfassung vom 24. 06. 1920, zuletzt geändert am 04. März 1988, zum Ausdruck kommt. Dies soll insbesondere durch Abhalten von Kursen, Vorträgen und anderen Veranstaltungen geschehen, wobei auch die Förderung von Jugendlichen durch Möglichkeiten musikalischer Begegnung angestrebt wird.
Religionsgemeinschaften
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