Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Dies geschieht insbesondere durch pflegeunterstützende Maßnahmen bei körperlich, geistig oder seelisch kranken und alten Menschen. Der Satzungszweck wird weiterhin verfolgt durch die Fort- und Weiterbildung von Berufsgruppen der Altenhilfe und im Gesundheitswesen, die Beratung von Angehörigen, die Förderung von Angehörigen- und Selbsthilfegruppen sowie die seelsorgerische Begleitung der vorgenannten Gruppen. Der Gesellschaftszweck wird im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe verfolgt. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die zur Erreichung oder der Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind, insbesondere auch weitere Einrichtungen vorgenannter Art gründen oder sich an bereits bestehenden Einrichtungen beteiligen und mit solchen kooperieren. Die Gesellschaft darf dazu eigene geeignete Räumlichkeiten ganz oder teilweise gegen Entgelt an gemeinnützige Einrichtungen stationärer Altenhilfe vermieten.
Sozialwesen
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