Erbrinung von Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der ambulanten und stationären Krankenhausversorgung der Bevölkerung durch das Kommunalunternehmen Haßberg-Kliniken -Anstalt des öffentlichen Rechts des Landkreises Haßberge- (nachfolgend KU genannt) anfallen.Das Unternehmen darf, sofern gesetzliche und insbesondere förderrechtliche sowie versorgungsvertragliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, weitere aus dem Geschäftsbereich des KU ausgegliederte bzw. ansonsten bei der Gesellschaft anzusiedelnde Funktionen wahrnehmen und Abteilungen oder Leistungsbereiche innerhalb von bestehenden Abteilungen übernehmen. Das Unternehmen hat die von ihm angebotenen Dienstleistungen überwiegend für die Haßberg-Kliniken Haus Ebern, Haßfurt und Hofheim zu erbringen. Die Übernahme von diesbezüglichen Aufträgen anderer Krankenhäuser und sonstiger medizinischer oder pflegerischer Einrichtungen sowie von dritter Stelle ist zulässig, solange die vorrangige bedarfsgerechte Versorgung des KU nicht beeinträchtigt wird und kommunalrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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