1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Berufsbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb einer Forschungseinrichtung sowie die Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Traditionellen Chinesischen Medizin. 2. Des Weiteren dient die Gesellschaft der Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung für die Verwirklichung der unter Ziffer 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften. Hierfür wird die Gesellschaft als Förderkörperschaft Mittel beschaffen und diese insgesamt anderen steuerbegünstigten Körperschaften zuwenden, um sie dadurch bei der Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten Zwecke zu fördern und zu unterstützen. 3. Die Weiterleitung von Mitteln an eine ausländische Körperschaft erfolgt nur, wenn zuvor nachgewiesen wurde, dass die ausländische Körperschaft die begünstigten Zwecke wie im Abschnitt "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung verfolgt und sich die empfangende Körperschaft verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der weitergeleiteten Mittel mithilfe eines geeigneten Nachweises (z. B. Mittelverwendungsrechnung) detailliert nachzuweisen.
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