1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung, der Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder die wirtschaftlich in Sinne von § 53 Nr. 2 AO hilfebedürftig sind. 3. Die Gesellschaft wird im Sinne der Diakonie der Evangelischen Kirche in Deutschland in praktischer Betätigung christlicher Nächstenliebe unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Erfordernisse betrieben. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden eine Dienstgemeinschaft. 4. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und Einrichtungen der Aus- und Fortbildung, Berufsförderung und Betreuung zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen und/oder mit Benachteiligungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Daneben verfolgt die Gesellschaft das Ziel der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen und bietet Eingliedeurngs- sowie Qualifizierungsmaßnahmen zu deren Gunsten an. Hierbei dient die Gesellschaft in erster Linie der Integration und Inklusion von Menschen mit Behinderungen sowie der Schaffung einer Lebenssituation, die der von Menschen ohne Behinderungen weitgehend gleich ist. 5. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. 6. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken i.S.v. § 57 Abs. 3 AO mit dem \"Lebenshilfe Stade e. V.\", dem \"Lebenshilfe Buxtehude e.V.\" und der \"Werkhof und Wohnstätten Lebenshilfe Cuxhaven gGmbH\", welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere durch Erhalt bzw. Erbringung von Managment- und Verwaltungsdienstleistungen, Überlassung oder Lieferung von Sachmitteln oder durch die Überlassung von Personal oder durch die Erbringung von Servicedienstleistungen und ggf. Vermietung von Mobiliar und Immobilien zur Verwendung für die satzungsmäßigen steuerbegünstigen Zwecke.
Sozialwesen
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