Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von eigenem Vermögen. Die Anlage darf in Immobilien sowie Finanzinstrumenten erfolgen. Ein Finanzinstrument in diesem Sinne ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem Investor zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem Emittenten zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Zu den Finanzinstrumenten gehören insbesondere Aktien, Anleihen einschließlich Wandelanleihen, Geld einschließlich Sparguthaben, Termingelder und Festgelder sowie Sondervermögen in Form von Investmentfonds, die in Immobilien, Aktien, Anleihen oder andere liquide Wertpapiere investieren. Der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung dieses Vermögens erfolgt ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Die Verwaltung von fremden Vermögen sowie erlaubnispflichtige Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz sind ausgeschlossen.
Grundstückswesen und Wohnungswesen
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