Unterhaltung einer gemeinschaftlichen Betriebshilfe; laut GV-Beschluss vom 14. 06. 1977. Die Änderungen der Richtlinien der gemeinschaftlichen Betriebshilfe und der Sterbekasse werden in die gemeinsame Zuständigkeit von Vorstand und Aufsichtsrat gelegt. Amtsgericht.
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