Förderung der Hilfe für Behinderte, der Volksbildung, der Jugendhilfe sowie mildtätiger Zwecke. Schwerpunkt der Gesellschaftstätigkeit ist dabei das Eintreten für ein besseres Leben und einen selbstverständlicheren Umgang mit Erkrankungen und Behinderungen, die das Rückenmark beeinträchtigen und/oder die Bewegungsfähigkeit einschränken, wie Multiple Sklerose, Rheuma, rheumatoide Arthritis sowie mit deren Folgeerscheinungen, z. B. herabgesetzte körperliche Belastbarkeit, Inkontinenz, Ausfallerscheinungen, Nebenwirkungen von Medikamenten. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Bildungsangebote (z. B. Vorträge, Workshops, Seminare) über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung und ihren Angehörige, über Inklusion und Barrierefreiheit, diese sollen u. a. in Unternehmen, in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen und als öffentliche Publikumsveranstaltungen angeboten werden, über die Situation von Menschen mit Behinderung oder chronischer fortschreitender Erkrankung aufklären und dadurch zur gesellschaftlichen Inklusion beitragen; b) Aufbau und Unterhalt eines Beratungsangebots für schwer chronisch oder unheilbar Erkrankte und Menschen mit Behinderung sowie jeweils für deren Angehörige zur Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags durch psychosoziale Beratung, Information und Hilfe zu möglichen Anträgen bei Kranken- und Pflegekassen und anderen Sozial- und Unterstützungsleistungen; c) Aufbau und Unterhalts eines Zentrums \"Handicapplanet\", das die Angebote im Sinne von lit. a) und b) dieses Absatzes beherbergt sowie darüber hinaus eine Station für ambulante Pflege für Menschen mit Behinderung, ein Beratungsangebot für Familien insbesondere mit behinderten Kindern sowie eine psychosoziale Beratung für Kinder und Jugendliche; d) die selbstlose, unentgeltliche oder vergünstigte Zurverfügungstellung von Hilfsmitteln, die für Inklusion und Teilhabe erforderlich sind oder diese im Einzelfall verbessern, für chronisch kranke Menschen und Menschen mit Behinderung (körperlich hilfsbedürftige Personen), beispielsweise Rollstühle, Pflegebetten u. a. m., wenn die körperliche Hilfsbedürftigkeit durch ein Attest nachgewiesen ist; e) Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO zu den Zwecken im Sinne von Abs. 2.
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