(1) Die Einrichtungen Abfallwirtschaft, Werkstatt und Fuhrpark, Verkehr- und Straßenbewirtschaftung, Straßenbau und -unterhaltung, Straßenreinigung, Marktplatz mit Tiefgarage am Marktplatz, Abwasserbeseitigung, Hochwasserschutz, Friedhofswesen und Krematorium, sowie Forst, Grünflächenpflege und -bau der Stadt Hanau werden als Eigenbetrieb nach dem Eigenbetriebsgesetz und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. (2) Zweck des Eigenbetriebs ist der Bau, Betrieb und die Unterhaltung - der Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Durchlässe - des Marktplatzes mit Gebäuden sowie der Tiefgarage am Marktplatz - des Kanalnetzes - der Entwässerungseinrichtungen - der Kläranlage - des Hochwasserschutzes - der Abfallentsorgung - der Straßenreinigung und des Winterdienstes - der Grünanlagen und Spielplätze - des Forstes - der Friedhöfe und des Krematoriums. Der Eigenbetrieb kann alle seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. (3) Der Eigenbetrieb ist im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Abs. (2) zuständig für: - die Erhebung von öffentlichen Abgaben nach den kommunalabgaberechtlichen Vorschriften, einschließlich des Erlasses von Bescheiden, - die Erhebung privatrechtlicher Entgelte, - sowie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug.
Abfallwirtschaft
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