Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "SteuerbegünstigteZwecke" der Abgabenordnung. Förderung mildtätiger Zwecke in Form der Schuldner- und Insolvenzberatung für Hilfsbedürftige im Sinne des § 53 Abgabenordnung. Der Satzungszweck wird insbesondsere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft alle im Rahmen der Schuldner- und Insolvenzberatung anfallenden Tätigkeiten, insbesondere alle Tätigkeiten im Rahmen des § 305 InsO übernimmt. Dazu gehören im einzelnen: Erstberatung des Ratsuchenden durch Erörterung der grundliegenden Problematik (Verschuldungsstand, Verschuldungsursache, Lebens- und Einkommenssituation sowie Vermögensstand, Darstellung und Aufklärung der Möglichkeiten zur Problembehebung einschließlich Darstellung der Kosten und Klärung der Kostendeckung); EDV-Datenerfassung der Kunden- und Gläubigerdaten, einschließlich Erstellung von Forderungsaufstellungen; Aufnahme und Durchführung von Vergleichsverhandlungen sowie Sachstandsmitteilung an Gläubiger und Ratsuchenden über erfolgreiche außergerichtliche Einigung oder das Scheitern der Verhandlungen; Erstellung und Einreichung des Insolvenzantrages; Vertretung im Schuldenbereinigungsplanverfahren.
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