1a) der Betrieb, die Verwaltung, die Erhaltung und Erneuerung der landeseigenen Häfen Maximiliansau, Wörth und Lahnstein nach kaufmännischen Grundsätzen, b) im Auftrag und für gesonderte Rechnung des Landes die Verwaltung landeseigener Grundstücke und Anlagen an Wasserstraßen, soweit sie nicht unter vorstehenden Buchstaben a) fallen, nach näherer Vereinbarung mit dem Land Rheinland-Pfalz. (2) Zur Durchführung ihrer Aufgaben gemäß vorstehendem Absatz 1 Buchstabe a) übernimmt die Gesellschaft vom Land Rheinland-Pfalz das bereits vorhandene und diesen Aufgaben gewidmete Vermögen, insbesondere die Grundstücke und Gebäude, Kaimauern, Böschungen, Straßen und Brücken, die Kanalisation, die Betriebsvorrichtungen, die Stromversorgungsanlagen, die Beleuchtungsanlagen, die maschinellen Anlagen, wie Kräne, Kranbahnen, Krangleise, Bahnanlagen, pachtweise nach Maßgabe des zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Gesellschaft abzuschließenden Pacht- und Überlassungsvertrages.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Schifffahrt
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