(1) Der Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Mildtätigkeit, der Hilfe für behinderte Menschen und der Schutz von Ehe und Familie. (2) Dieser Zweck wird vor allem durch den Betrieb von Einrichtungen für behinderte Menschen sowie die Unterbringung und therapeutische Begleitung ihrer Angehörigen und anderen Bezugspersonen, insbesondere durch das Betreiben der Einrichtung "Kurzzeitwohnen für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche sowie deren Familien" verwirklicht. (3) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind oder die die Entwicklung des Unternehmens fördern. (4) Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen gleicher oder verwandter Art beteiligen, sowie solche Unternehmen gründen oder erwerben. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.
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