Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 der AO) indem sie Maßnahmen fördert, die sich gegen jede Form von Gewalt und Ausbeutung (Menschenrechtsverletzungen) wendet, die an Frauen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht, ungeachtet ihrer konfessionellen, politischen, ethnischen und nationalen Zugehörigkeit sowie ihrer sexuellen Identität begangen werden, insbesondere im Rahmen von Menschenhandel und Prostitution. Sie fördert die Gleichstellung von Frauen. Zweck der Gesellschaft ist Förderung a) der Unterstützung von Personen, - die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO) oder - die arm im Sinne des § 53 Nr. 2 AO sind, b) der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (§ 52 Abs. 2 Nr. 18 AO), c) der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), d) des Wohlfahrtswesen ( § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO). Dieser Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) Hilfeleistung beim Ausstieg aus der Prostitution, insbesondere durch - Bereitstellung von sicheren Unterkünften einschließlich der Gewährleistung des notwendigen Lebensunterhaltes für bedürftige Frauen i. S. d. § 53 AO, - Psychosoziale Betreuung, - Unterstützung bei der sprachlichen, schulischen und beruflichen Qualifikation und Weiterbildung - Vorbereitung auf die Rückkehr in das Herkunftsland und Unterstützung hierbei b) Förderung der in der Regel jungen Menschen, zum Teil Minderjährigen, in ihrer Entwicklung, dass sie zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten heranwachsen, die unter anderem überhaupt erst in der Lage sind, selbstbestimmt mit ihrer Sexualität umzugehen, c) Aufklärung und kontinuierliche Information der Öffentlichkeit über Diskriminierung, Ausbeutung, Misshandlung, Menschenhandel und Zwangsprostitution von Frauen, sowie Weiterbildung zum Thema sexualisierte Gewalt und Ausbeutung von Frauen durch Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen in unterschiedlichsten Formaten, z. B. Seminaren, Workshops, Info-Abende, Lesungen. d) Lobbyarbeit für die Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen. e) Hilfeangebote auch für die Abnehmer der Dienstleistungen, soweit sie sich der Suchtgefahr bewusst sind und aussteigen wollen (Wohlfahrtspflege iSd § 66 AO). f) Verbesserung des Unterstützungs- und Beratungsangebotes für Frauen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung oder aufgrund ihrer Herkunft, sexuellen Ausrichtung oder sozialer Bedingungen benachteiligt sind.
Sozialwesen
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