Für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässige Tätigkeiten sowie Wahrnehmung aller Aufgaben, die sich aus dem Steuerberatungsgesetz in der jeweiligen Fassung ergeben, insbesondere Treuhandgeschäfte, Wirtschaftsberatung, Durchführung von Revisionen sowie Kreditwürdigkeits- und Pflichtprüfungen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen -auswärtige Beratungsstellen - errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
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