Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und Menschen mit Behinderung, des Sports und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO. Daneben kann die Gesellschaft die in Abs. II genannten Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen. Dies geschieht insbesondere durch die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb von Werkstätten für Menschen mit einer Behinderung, in denen eine wirksame Eingliederungshilfe zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben gefunden werden soll. Weiter sollen die Werkstätten zu Beschäftigung versicherungspflichtiger Menschen mit Behinderung dienen und Dauerarbeitsplätze für solche Menschen mit Behinderung schaffen, die unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht, noch nicht oder nicht wieder eine Beschäftigung finden können. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Errichtung oder Anmietung, Unterhaltung und der Betrieb von Wohnstätten für Menschen mit Behinderung, deren ambulante Betreuung, sowie der Betrieb von Kunsthallen und Museen, von Ausstellungen der Werke von behinderten Menschen oder psychisch kranker Menschen sowie die Unterhaltung von Sporteinrichtungen, insbesondere im Behindertensport.
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