1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege sowie der Wissenschaft und Forschung der Jugendhilfe, die Förderung der Volks- und Berufsbildung, die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Förderung der Hilfe für Behinderte sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch das planmäßige Zusammenwirken mit der LungenClinic Großhansdorf GmbH und der KGS GmbH, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Die Gesellschaft wirkt mit der LungenClinic Großhansdorf GmbH durch das Erbringen von Lieferungen und sonstigen Leistungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Speisen und Getränken aller Art sowie den Vertrieb aller mit der Speiseversorgung zusammenhängenden Produkte stehen planmäßig zusammen. Die Gesellschaft nimmt im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens von der KGS GmbH Reinigungsleistungen und infrastrukturelle sowie technische Service- und Beratungsleistungen in Anspruch. Die Gesellschaft nimmt weiterhin von der LungenClinic Großhansdorf GmbH Lieferungen und Dienstleistungen jeglicher Art in Anspruch. Zu den Leistungen gehören insbesondere Gesschäftsführungs- und Managementleistungen, Verwaltungsdienstleistungen, Personaldienstleistungen und Nutzungsüberlassungen insbesondere von Räumen, Vorrichtungen und Geräten zur Speisenherstellung; zur Überlassung von Immobilien auch die Vermietung und Verpachtung von Räumen. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch weitere Kooperationen im Sinne eines planmäßigen Zusammenwirkens mit anderen als den genannten Körperschaften eingehen, sofern diese die Voraussetzungen des §§ 51 bis 68 AO erfüllen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Funktions- und Dienstleistungen als die vorgenannten erbringen oder empfangen. 4. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. 5. Sie darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben oder pachten, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten.
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