Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitt "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Pflege von Kunstsammlungen, Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten sowie Förderung kultureller Einrichtungen und kultureller Veranstaltungen, wie Kunstausstellungen, Förderung der Filmkunst, der Bildhauerei sowie der Malerei. Es soll die Allgemeinheit an die Kunst herangeführt werden und es soll die Möglichkeit zu einer eigenen künstlerischen Betätigung gegeben werden. Zur Förderung künstlerischer Tätigkeiten stellt die guterGrund Künstlerinnen gGmbH mietfrei Wohn- und Arbeitsflächen zur Verfügung.
Interessengemeinschaften
Baugewerbe
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