1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist es zum Gemeinwohl der Bevölkerung folgende gemeinnützige Zwecke nachhaltig zu fördern: a) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, b) die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie c) die Förderung des Wohlfahrtswesens. Die Gesellschaft unterstützt zusätzlich im Rahmen ihrer mildtätigen Zwecke Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 2) Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke insbesondere durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden: a. Die Gesellschaft betreibt einen Inklusionsbetrieb im Sinne des § 215 Abs. 1 des Neunten Buches des SGB als Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 3 a) Abgabenordnung in Form eines Gastronomiebetriebs. Der Gastronomiebetrieb richtet sich insbesondere an die in § 2 Abs. 2 b) definierte Zielgruppe, eine Bewirtung externer Dritter ist im Rahmen einer betriebswirtschaftlich sinnvollen Kapazitätsauslastung zulässig. b. Der Gastronomiebetrieb dient neben seiner Funktion als Inklusionsbetrieb als gemeinnützige Servicegesellschaft durch planmäßiges Zusammenwirken i.S.d. § 57 Abs. 3 Abgabenordnung mit den verbundenen Unternehmen (§271 Abs. 2 HGB) der Gesellschaft, welche die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen. Das planmäßige Zusammenwirken besteht in der Verpflegung der Bewohner und Mitarbeiter der von den verbundenen Unternehmen betriebenen Einrichtungen.
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