Förderung der Erziehung im Sinne der Agenda 2030 (Bildung für nachhaltige Entwicklung) - Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes - Förderung von Kunst und Kultur. Diese Zwecke werden insbesondere dadurch erfüllt, dass - Kinder, Jugendliche und Erwachsene eingewiesen werden in die Bereiche des Bio-Hofes: Ackerbau, Gärtnerei und Tierhaltung und in die Bereiche der Forstwirtschaft: Waldbewirtschaftung, Waldpflege und Ökologie - sie sensibilisiert werden für ökonomische, ökologische und soziale Zusammenhänge - benachteiligte Menschen gefördert werden - thematische Führungen/ Kurse stattfinden sowohl im Wald als auch in der Landwirtschaft/ Gärtnerei - kulturelle Bildung stattfindet durch Theaterspiel, musikalische Darbietungen und andere Kunst-Formen.
Schweinezüchter
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