1. Gegenstand der gemeinnützigen Unternehmensgesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe durch Bildung und Aufklärung von Kindern und Jugendlichen verbunden mit dem Nahebringen der Themen Natur, Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Heimatkunde, Kunst und Kultur im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung. 2. Gegenstand der Gesellschaft ist auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten des unter Abs. 1 genannten Zweckes sowie die Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen zu deren Förderung. 3. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch a.die Förderung, Entwicklung und Veranstaltung von Bildungsmaßnahmen, Projekten, Schulungen, Exkursionen und weiteren Angeboten sowie die Bereitstellung von Handlungswissen in verschiedenen Formaten zu den Themen Natur, Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Heimatkunde, Kunst und Kultur alleine oder in Kooperation mit Partnern, u.a. wie Vereinen, Schulen und organisierten sowie nicht weiter organisierten Kinder- und Jugendgruppen für Kinder und Jugendliche. b.die Förderung, die Erstellung und/oder die Bereitstellung von Informationen zu den Themen Natur, Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung und Heimatkunde. c.die Förderung, die Initiierung und/oder die Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen mit Interessenten, Spendern, gemeinnützigen Organisationen und Multiplikatoren, wie zum Beispiel Vorträge, Schulungen oder Projektbesuche und Exkursionen zu den genannten Satzungszwecken der Gesellschaft. d.Der Gegenstand der Förderung wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und den Betrieb einer multifunktionalen Informations-, Schulungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte zu den unter Abs. 1 genannten Zwecken in Verbindung mit der Verwirklichung der Satzungszwecke nach Abs. 3a in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände des Gut Clüverswerder in Achim. e.Der Gegenstand der Förderung wird ebenso durch Ausstellungen und Veranstaltungen zu den unter Abs. 1 genannten Zwecken in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände des Gut Clüverswerder in Achim verwirklicht. 4. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen beispielsweise durch gemeinsame Bildungsmaßnahmen, Projekte und Angebote. 5. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr.1 AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von Mittel für und die Weiterleitung der Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. 6. Für die genannten Zwecke können auch Mitgliedschaften bzw. Beteiligungen an Institutionen erfolgen und Gesellschafteranteile an gemeinnützigen GmbHs unter Beachtung der Bestimmungen der Gemeinnützigkeit übernommen werden.
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