Förderung seelenpflegebedürftiger (körperlich, geistig und seelisch behinderter Menschen im Sinn des § 53 Abgabenordnung) Menschen mit dem Ziel, ihnen die Teilhabe am allgemeinen gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Grundlage der Arbeit ist das anthroposophische Menschenbild. Die Gesellschaftszwecke werden dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft mit dieser Zielrichtung - Gemeinschaften gründet, in denen behinderte und nicht behinderte Menschen zusammen wohnen, leben und arbeiten, und die notwendigen Teilhabeleistungen nach dem SGB XII erhalten, - Werkstätten schafft, die dem gleichen Zweck dienen und die Teilhabe am Arbeitsleben nach dem SGB XII erhalten, - anthroposophische Bemühungen unterstützt, die dem gleichen Zweck dienen, ideell wie finanziell, soweit diese mittelbar oder unmittelbar helfen, die Erkenntnisse der Geisteswissenschaft ins praktische Leben zu integrieren, - die Entwicklung des Gutes Adolphshof als Integrationsort in Zusammenhang mit der Gemeinnützigen Landbau-Forschungsgesellschaft für biologisch dynamische Landwirtschaft e.V. fördert und dadurch Teilhabe nach dem Rehabilitationsgesetz ermöglicht.
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