Betrieb eines Busunternehmens. Davon umfasst sind Beförderungsdienstleistungen für öffentliche Auftraggeber, Vereine, Clubs und Privatpersonen in allen Leistungsbereichen, insbesondere die Personenbeförderung und die Durchführung von Omnibusfahrten für Linien-, Miet- und Ausflugswagenverkehr sowie von Werks- und Schulbusverkehr. Umfasst ist auch die An- und Vermietung von Bussen und die Organisation und Durchführung von Pauschalreisen, auch als Veranstalter. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind und das Unternehmen zu fördern, geeignet erscheinen; hierzu gehört auch die Berechtigung zum Betrieb eines Reisebüros. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.
Reiseplanung
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