Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist in der Hauptsache die Gestaltung gesundheitlicher, sozialer und erzieherischer Hilfen im Sinne einer Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit, insbesondere durch den Betrieb therapeutischer, heilpädagogischer oder ähnlicher Einrichtungen und die Durchführung der im Sozialgesetzbuch beschriebenen sonstigen Maßnahmen in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe für Behinderte und der Hilfe zur Pflege. Nebenzweck der Gesellschaft ist ferner die Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für die in der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege tätigen Personen. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung eines Kinderheimes und ambulante Jugendhilfemaßnahmen. Die Gesellschaft darf im Rahmen des Unternehmensgegenstandes andere Unternehmengleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten, sich an solchen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Sozialwesen
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