Die Förderung der Mitglieder zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen, insbesondere die Beratung und Vertretung der Mitglieder in allen Angelegenheiten, die geeignet sind, deren Berufsausübung zu fördern, z.B. a) die Durchführung von Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen, soweit dies rechtlich zulässig ist und keine alleinige Verhandlungskompetenz der Kassenärztlichen Vereinigung besteht, und der Abschluss entsprechender Vergütungsvereinbarungen mit verbindlicher Wirkung gegenüber allen Genossen sowie die Empfangnahme und die Auszahlung der Vergütung, b) Entwicklung und Vermarktung von individuellen Gesundheitsleistungen, c) Verbesserung und Förderung der vertragsärztlichen sowie privatärztlichen medizinischen Versorgung im Sinne einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung der Patienten unter Berücksichtigung der ökonomischen Effektivität. c) Betriebswirtschaftliche Beratung der Mitglieder; d) Förderung der EDV-technischen Vernetzung der Mitglieder sowie Beschaffung und Einsatz elektronischer Datenverarbeitungssysteme im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung, e) Einkauf und Vermittlung von Waren und Dienstleistungen, g) die politische Interessenvertretung. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zulässig.
Fachärzte
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