Erwerb, die Veräußerung und die Erschließung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten auf dem Gebiet der Gemeinde Lotte zum Zwecke der Wohnbebauung, der gewerblichen Bebauung, sowie Geschäfte, die in unmittelbarem Zusammenhang damit stehen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Grundstücke zu vermieten und zu verpachten. Ausgenommen sind die Grundstücksgeschäfte und Erschließungsmaßnahmen, die von der Gemeinde selbst wahrgenommen werden und der hoheitlichen Aufgabenerledigung dienen. Ziele der Gesellschaft sind die soziale, ökologische und wirtschaftliche Fortentwicklung der Gemeinde. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Eine Beteiligung an anderen Unternehmen darf nur nach vorheriger Entscheidung des Rates und nur dann erfolgen, wenn für die Gemeinde selbst die Beteiligungsvoraussetzungen vorliegen und die Haftung auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist (§ 108 Abs. 5 GO NW). Die Gesellschaft hat die öffentlichen Zwecke ihrer Einrichtung zu erfüllen (§ 108 Abs. 1 Ziffer 7 GO NW).
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