1. Vorrangiger Zweck der Gesellschaft ist die Bereitstellung von Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen. Weiterer Zweck ist die Tätigkeit als Sanierungsträger. Das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft erstreckt sich auf das Gebiet der Hansestadt Lübeck. Eine Tätigkeit über das Stadtgebiet Lübeck hinaus ist möglich, wenn übergeordete Interessen der Stadt dies erfordern. 2. Die Gesellschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft des Städtehaus und der dazugehörigen Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Bauträgermaßnahmen, Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturellen Einrichtungen und Dienstleistungen. 3. Die Gesellschaft darf auch sonstige Geschäfte betreiben, sofern diese dem Gesellschaftszweck (mittelbar oder unmittelbar) dienlich sind.
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