Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Behindertenhilfe und der Berufsbildung im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffern 4, 7 und 10 der Abgabenordnung. Diese Zwecke werden verwirklicht durch den Betrieb eines inklusiven Garten- und Landschaftsbauunternehmens oder weiterer dienlicher Unternehmensbereiche.
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