Tätigkeit der Steuer- und Wirtschaftsberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes, die Tätigkeit als Treuhänder, Vermögensverwalter und andere Tätigkeiten, die nach den standesrechtlichen Vorschriften für zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Personen zulässig sind (§§ 33, 57 Abs. 3 StBerG). Die Sondervorschriften, die sich im Rahmen des Steuerberatungsgesetzes auf die Steuerberatungsgesellschaft mbH beziehen, sind mit Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Gesellschaft.
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