Förderung -des öffentlichen Gesundheitswesens. Er wird insbesondere durch die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Rhein-Neckar-Kreises vor allem durch ambulante, vor-, nach-, teil- und vollstationäre Krankenversorgung mit leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhäusern sowie die Gewährleistung einer medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung der in diesen Krankenhäusern behandelten Patienten verwirklicht. -des Wohlfahrtwesens. Er wird insbesondere durch den Betrieb von Fach- und Rehakliniken, von Alten- und Pflegeheimen, von Tages- und Kurzzeitpflegestätten, betreuten Altenwohnungen und sonstigen Einrichtungen und Angeboten in der stationären, teilstationären und ambulanten Pflege zur Versorgung der Bevölkerung des Rhein-Neckar-Kreises mit fachgerechten Pflegeleistungen und ergänzenden Hilfen verwirklicht. Er wird insbesondere auch durch den Betrieb von Einrichtungen für Beschäftigungs- und Arbeitstherapie im Sinne von § 68 Nr. 3 Buchstabe b) AO verfolgt, in denen behinderte Menschen aufgrund ärztlicher Indikationen außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Träger der Einrichtung mit dem Ziel behandelt werden, körperliche oder psychische Grundfunktionen zum Zwecke der Wiedereingliederung wiederherzustellen und zu trainieren. -der Aus-, Fort- und Weiterbildung. Er wird inbesondere durch die Bereithaltung theoretischer und/oder praktischer Lehrangebote, insbesondere der medizinischen Berufe und Pflegeberufe sowie den Betrieb von Lehrkrankenhäusern der Universität Heidelberg verwirklicht. Darüber hinaus kann die Gesellschaft sämtlichen anderen Berufen ausbilden, soweit sie dazu über die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. -der Wissenschaft und Forschung. Er wird insbesondere durch den Betrieb von Lehrkrankenhäusern der Universität Heidelberg sowie die Begleitung und Förderung zahlreicher Forschungsstudien im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens verwirklicht. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb der genannten Einrichtungen. Der Gesellschaft können weitere Aufgaben (im Rahmen der Gemeinnützigkeit) übertragen werden.
Gesundheitswesen
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