1. Die angeführte Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). 2. Zweck des Unternehmens ist: a) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder und des Umweltschutzes, b) die Förderung des Tierschutzes, und c) die Förderung der Tierzucht. 3. Der Satzungszweck wird erreicht insbesondere durch den Unterhalt eines Zweckbetriebes, der den Unterhalt, die Aufzucht und den Verkauf seltener Greifvögel sowie deren Zurschaustellung zum Inhalt hat. Hierbei werden weiten Bevölkerungskreisen die Bedeutung und Vielfalt vieler vom Aussterben bedrohter Greifvögel näher gebracht.
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