Gründung und Erwerb sowie Beteiligung an Unternehmen, Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen hieran, Übernahme der Geschäftsführung dieser Unternehmen, Verwaltung der Beteiligungen an Unternehmen, Führung und Entwicklung des Konzerns und seiner Konzernunternehmen sowie Erbringung zentraler Dienstleistungen innerhalb des Konzerns, sowie Verwaltung eigenen Vermögens. Ferner, Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, Patenten, immateriellen Wirtschaftsgütern, Immobilien und grundstücksgleichen Rechten - kein Immobilienhandel -, sowie von anderen Vermögensgegenständen, wie z.B. Maschinen und seltene Erden, für eigene Rechnung. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet erscheinen. Sie kann insbesondere Unternehmen, deren Unternehmensgegenstände ihrem eigenen gleich oder ähnlich sind, gründen, erwerben, pachten oder sich an ihnen beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten; weiterhin ganz oder teilweise ihren Betrieb verpachten oder die Betriebsführung Dritten überlassen.
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