Ausschließlich die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach § 1 HmbArchtG, die der in der Firma geführten Berufsbezeichnung nach § 2 HmbArchtG entsprechen, demzufolge - die Erbringung von Architekturdienstleitungen in Form gestaltender, technischer, wirtschaftlicher, umweltgerechter und sozialer Planung von Bauwerken, - die Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeberimmen und der Auftraggeber in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden fachlichen Fragen sowie die Koordination, Steuerung und Überwachung der Planung und Ausführung eines Vorhabens und die Erstellung von Fachgutachten, - die Mitwirkung bei Orts-, Stadt- und Landesplanung. Die Gesellschaft darf im Einklang mit dem Hamburgischen Architektengesetz alle Geschäfte betreiben, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern. Sie ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Die für Berufsangehörige nach § 2 HmbArchtG geltenden Berufspflichten müssen von der Gesellschaft beachtet werden.
Ingenieurbüro
Architekten
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827