Förderung des Schutzes von Ehe und Familie sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Beratung, Betreuung und Unterstützung vor allem von Kindern aus dysfunktionalen Familien und deren Eltern sowie betroffenen dritten Personen durch die Entwicklung eines kostenlosen Onlineprogramms zur Selbsthilfe und Prävention mit Angeboten, Informationen, Interaktionen und Materialien; die Bereitstellung eines kostenlosen Unterstützungsprogramms durch individuelles Coaching, Gruppenseminare, Mentorenprogramme, Empowerment-Camps von Therapeuten/innen, Psychologen/innen und anderen Personen, Zugang zu Materialien, Sportseminaren, Freizeitangeboten, Selbsthilfegruppen, Projekten von freien Trägern und Schaffung eigener Angebote; die Erstellung eines Netzwerkes mit staatlichen Einrichtungen (Jugendamt, Sozialamt, u. a.) und Therapeuten, die bereits in der Familiendiagnostik und -beratung tätig sind, um einerseits präventiv und rechtzeitig etwaig betroffene Kinder schützen sowie bereits betroffene Kinder eine Unterstützung andienen zu können b) die Bekanntmachung der Problematik dysfunktionaler Familien in der Gesellschaft durch Vorträge, Symposien, Ausstellungen und andere Veranstaltungen; die Erstellung von Publikationen und Kommunikation, etwa durch Podcasts, Newsletter oder Videos; Zur-Verfügung-Stellen von Informationen und Erfahrungsberichten zur Problematik auf der Website der Gesellschaft c) den Aufbau eines Netzwerks (Kompetenznetzwerk, Vernetzung von Hilfssystemen, Vernetzung mit Politik und deren Vertretern) d) Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet Kinder aus dysfunktionalen Familien und Eltern mit psychischen Störungen durch Förderung der Forschung und von wissenschaftlichen Untersuchungen auf dem Gebiet der Ursache, Diagnosen und Therapie psychischer Störungen unter Veröffentlichung der Ergebnisse; Förderung von wissenschaftlichen Publikationen zum Thema psychische Störungen; die Organisation und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen; die Begleitung eines fachlichen Austausches zwischen Vertretern der Wissenschaft und der therapeutischen Praxis. Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an eine steuerbegünstigte Körperschaft oder Körperschaft des öffentlichen Rechts. Soweit die Gesellschaft zur Erreichung ihrer satzungsmäßigen Zwecke selbst einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält, soll dieser nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Interessen dienen und nur insoweit mit gleichen oder ähnlichen Betrieben in Wettbewerb treten, als dies zur Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke der Gesellschaft zweckmäßig ist.
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