Eingehen und Verwalten von Beteiligungen an Tochtergesellschaften in verschiedener Rechtsform, insbesondere an (i) der gmp international GmbH sowie (ii) der gmp Generalplanungsgesellschaft mbH und ggf. künftiger mit der Gesellschaft im Sinne der § 15 ff. AktG verbundener Unternehmen (einzeln jeweils "Beteiligungsgesellschaft" und zusammen "Beteiligungsgesellschaften"). Die Gesellschaft übernimmt dabei Geschäftsführungs- und Kontrollfunktionen für die Beteiligungsgesellschaften. Die Beteiligungsgesellschaften haben als Unternehmensgegenstand die Übernahme von Architekten- und Ingenieurleistungen aller Art, einschließlich die Übernahme von Projektsteuerungs- und Generalplanungsaufgaben in und außerhalb Europas. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft kann ihren Unternehmensgegenstand auch über Mehrheits- oder Minderheits-Beteiligungsgesellschaften verwirklichen und Zweigniederlassungen gründen. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art im In- und Ausland zu gründen, zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen und solche Unternehmen ganz oder teilweise zu veräußern.
Ingenieurbüro
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