Erwerb von oder die Beteiligung an rechtlich selbständigen Unternehmen bzw.vermögensverwaltenden Gesellschaften bzw. Beteiligungen hieran sowie der Erwerb, Verwaltung und Nutzung von Vermögensgegenständen. Die Gesellschaft kann Verwaltungs-, Finanzierungs- und Führungsfunktion übernehmen. Erbringung von Managementleistungen und Dienstleistungen soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft kann hierzu Mitarbeiter beschäftigen und Büroräume anmieten. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, den Betrieb oder Teile ihres Betriebes an nahestehende Unternehmen zu verpachten oder in sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck ganz oder teilweise zu pachten. Im Übrigen ist die Gesellschaft befugt, alle Geschäfte durchzuführen oder Maßnahmen vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen oder diese zu erwerben und Organschaftsverhältnisse - sei es als Ober- oder Untergesellschaft - einzugehen. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer staatlichen Genehmigung bedürfen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, die wirtschaftlichen Interessen der Gesellschaft zu fördern.
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