Unterstützung der Arbeitsverwaltung und der Landwirtschaft im Rahmen der Erprobung neuer Wege in der Arbeitsmarktpolitik, um Arbeitskräfte für die Tätigkeit in landwirtschaftlichen und weinbaulichen Betrieben zu gewinnen, diesen zur Verfügung zu stellen und den deutschen Arbeitsmarkt zu entlasten. Insbesondere wird dies angestrebt durch a) Ermittlung und Koordination des Arbeitskräftebedarfs und des Arbeitskräftepotentials, b) Schaffung befristeter oder unbefristeter Arbeitsverhältnisse, c) Vermittlung von deutschen und bevorrechtigten ausländischen Arbeitnehmern, d) Arbeitnehmerüberlassung landwirtschaftlicher Arbeitskräfte, e) Aufbau eines Arbeitskräftepools, f) Optimierte Steuerung des Arbeitskräfteeinsatzes, g) Verbesserung und Erhöhung der Attraktivität landwirtschaftlicher und weinbaulicher Arbeitsplätze, h) Entwicklung flexibler, individueller Arbeitszeitmodelle und i) Unterstützung oder Durchführung spezieller beruflicher Bildungsmaßnahmen. Der Gesellschaft ist es darüberhinaus gestattet, gegen Entgelt Dienstleistungen jeder Art zu erbringen, ausgenommen solche, die dem vorgenannten Zweck zuwider laufen.
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