Planung, der Bau und der Betrieb von Glasfasernetz-Infrastruktur bis zum Gebäude bzw. Nutzer (FTTH) sowie das Angebot von Bitstromzugangsprodukten an Vorleistungskunden für die Versorgung von Endkunden des Massenmarkts. Die Gesellschaft ist berechtigt, für den Betrieb des Glasfasernetzes auf Dienstleister (Gesellschafter oder Dritte) zurückzugreifen und entsprechende Dienstleistungsverträge abzuschließen.
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