Unter den Voraussetzungen der Art. 86ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der jeweils geltenden Fassung Aufbau und Betrieb bzw. Verpachtung einer leistungsfähigen Glasfaserinfrastruktur sowie eng damit verbundene Aktivitäten und Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Versorgungswirtschaft für die Stadtwerke Landau a.d.Isar. Ziel ist es, die flächendeckende Versorgung der Einwohner, Einwohnerinnen und Unternehmen im Gebiet der beteiligten Gemeinden mit leistungsfähiger Glasfaserinfrastruktur als wichtiger Standortfaktor und unverzichtbarer Bestandteil der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur zu schaffen und zukünftig bereitzustellen.
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